Aktualisiert am 27.12.2007

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Sprechtage für Augenprothesenträger                  für das Jahr 2008 !

Wcrtc Patienten, bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Hinweise:

Um einen besser organisierten Sprechtag durchführen zu können, macht es sich erforderlich, daß sich jeder Patient in unserem Stammbetrieb in Lauscha telefonisch unter Telefon: 036702/280-10 oder schriftlich anmeldet. Durch diese Voranmeldung wird eine optimale Versorgung erreicht, da längere Wartezeiten für Sie als Patient wegfallen. Falls Sie einmal den Termin nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Für Patienten der AOK, Betriebskrankenkassen und Ersatzkassen genügt eine ärztliche Verordnung (Rezept), möglichst von einem Augenarzt ausgestellt. Wird jedoch innerhalb eines Jahres eine zweite Augenprothese benötigt, so muß das Rezept der Kasse zur Abstempelung vorgelegt werden. Kriegsversehrte müssen jede Neuanfertigung vorher schriftlich bei der zuständigen Versorgungsbehörde beantragen.                                         

Seit den 01.01.04 wird eine Zuzahlung von 10,- Euro für Augenprothesen erhoben. Diese Regelung gilt für  alle Gesetzlichen Krankenkassen,außer Kriegsversehrten,Berufsgenossenschaften,Unfallkassen,Privatversicherte,Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre oder von Zuzahlung befreite Personen.

Wenn infolge höherer Gewalt, Krankheit, Unfall und dgl. eine Durchführung des Sprechtages,wie angegeben nicht möglich ist, kann die Firma keinerlei Haftung übernehmen.

Lieferant für alle Kassen

Achtung!!! Vorbestellung Notwendig unter: Tel: 036702/28010

Augenprothetik Lauscha GmbH

Straße des Friedens 74c

98724 Lauscha(Thüringen)

per Fax: 036702/28013

Email: info@augenprothetik-lauscha.de